Der Weg zur Psychotherapie
Kontaktieren sie mich per Mail oder telefonisch zu meinen Sprechzeiten (Di 15-15:50, Mi 12-12:50) und wir vereinbaren gemeinsam einen ersten Termin in dem in der ersten Sprechstunde der Bedarf für eine psychotherapeutische Behandlung abgeklärt wird
Die psychotherapeutische Sprechstunde
Bei den psychotherapeutischen Sprechstunden handelt es sich seit dem 1.4.2017 um ein neues Angebot, das Patienten einen zeitnahen niedrigschwelligen Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung ermöglichen soll. Sie sind nicht zu verwechseln mit den Sprechstunden bei ärztlichen Kollegen. Sie dauert 50 Minuten und kann insgesamt 3 Mal stattfinden, wobei geklärt werden soll, ob eine klinisch relevante Diagnose vorhanden ist und ob bzw. welche Interventionsmöglichkeiten möglich sind.
Probatorische Sitzungen
Wenn der Bedarf für eine psychotherapeutische Behandlung vorhanden ist, dann folgen die probatorischen Sitzungen (max. 4 Mal) als eine Art Probesitzungen und bilden somit den Anfang einer Psychotherapie. Dabei geht es darum die vorhandenen Probleme genauer zu betrachten und über die bisherige lebensgeschichtliche Entwicklung zu sprechen.
Eine probatorische Sitzung dauert ebenfalls 50 Minuten.
Antrag auf Psychotherapie
Den Antrag auf eine Psychotherapie bei der Krankenkasse (privat und gesetzlich) stellen wir gemeinsam. Der Umfang einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie beträgt in der Regel 60 Sitzungen. Es ist aber möglich die Sitzungszahl zu verkürzen oder zu erhöhen.